Massenentlassung in der Schweiz: Das Konsultationsverfahren korrekt umsetzen

In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten stehen Unternehmen oft vor der schwierigen Entscheidung, Stellen abzubauen. Kommt es zu einer grösseren Anzahl von Kündigungen, spricht man von einer Massenentlassung – und diese ist in der Schweiz klar gesetzlich geregelt.

Wann liegt eine Massenentlassung vor?

Gemäss Art. 335d ff. OR (Obligationenrecht) handelt es sich um eine Massenentlassung, wenn innerhalb von 30 Tagen eine bestimmte Anzahl Kündigungen ausgesprochen werden soll. Entscheidend ist die Unternehmensgrösse:

Pflicht zum Konsultationsverfahren

Bevor Kündigungen ausgesprochen werden dürfen, ist ein Konsultationsverfahren zwingend durchzuführen. Dabei müssen die Mitarbeitenden – oder ihre Vertretung – rechtzeitig informiert und aktiv in den Prozess einbezogen werden.

Das Ziel? Gemeinsam Massnahmen finden, um Kündigungen zu vermeiden oder deren Folgen abzufedern.

Worauf Unternehmen besonders achten sollten

Fazit

Das Konsultationsverfahren ist mehr als eine formale Pflicht. Es ist ein zentrales Instrument, um soziale Verantwortung wahrzunehmen, rechtliche Risiken zu reduzieren und das Vertrauen der Belegschaft auch in schwierigen Zeiten zu erhalten.

Eine professionelle Begleitung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen den Prozess rechtskonform, fair und effizient gestaltet. newplace begleitet Unternehmen mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl durch Restrukturierungsprozesse – von der ersten Planung bis zur Umsetzung des Konsultationsverfahrens.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

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