Ein Artikel von Michael Hasler im HR Profi
Massenentlassungen sind auch in der Schweiz Realität. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, solche Prozesse nicht nur rechtssicher, sondern auch fair und empathisch zu gestalten. In seinem Beitrag im zeigt Michael Hasler, Geschäftsführer der newplace AG, worauf es dabei ankommt.
Grundlage bildet das Schweizer Obligationenrecht (Art. 335d ff. OR), das klare Schwellenwerte und eine verpflichtende Konsultationspflicht vorsieht. Unternehmen müssen Betroffene rechtzeitig informieren, Vorschläge prüfen und das zuständige RAV einbeziehen. Eine sorgfältige Dokumentation und transparente Kommunikation sind dabei zentral.
Vorbereitung & Planung
Prüfung von Alternativen wie Kurzarbeit oder internen Versetzungen, klare Zeitplanung, ein abgestimmtes Kommunikationskonzept sowie die gezielte Vorbereitung von Führungskräften. Unterstützungsangebote für Betroffene und sogenannte „Survivors“ sollten frühzeitig geplant werden.
Umsetzung & Kündigungen
Respektvoll geführte Gespräche, klare Informationen zu nächsten Schritten und unmittelbare Unterstützungsangebote helfen, emotionale Belastungen abzufedern. Gleichzeitig braucht es Transparenz und Orientierung für die verbleibenden Mitarbeitenden.
Stabilisierung & Neuorientierung
Nach den Kündigungen entscheidet sich, ob Motivation und Vertrauen erhalten bleiben. Perspektivgespräche, Teamentwicklung und professionelle Begleitung von Gekündigten – etwa durch Outplacement – sind entscheidende Erfolgsfaktoren.
Fazit: Frühzeitige Planung, transparente Kommunikation und das bewusste Übernehmen sozialer Verantwortung stärken nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Organisation als Ganzes.
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