In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sehen sich viele Unternehmen gezwungen, Restrukturierungen vorzunehmen oder Massenentlassungen ins Auge zu fassen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, denn in der Schweiz gelten klare gesetzliche Vorgaben – allen voran die Pflicht zum Konsultationsverfahren, geregelt in Artikel 335f ff. des Obligationenrechts (OR).
Was heisst das konkret?
Bevor Kündigungen ausgesprochen werden dürfen, müssen die betroffenen Mitarbeitenden oder ihre Vertretung rechtzeitig informiert und konsultiert werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, um Entlassungen möglichst zu vermeiden oder deren Auswirkungen abzufedern.
Das Konsultationsverfahren ist dabei weit mehr als eine formale Pflicht. Richtig umgesetzt, kann es Vertrauen schaffen, Transparenz fördern und zu besseren, nachhaltigeren Ergebnissen führen. Wer diesen Prozess nicht ernst nimmt, riskiert hingegen gravierende Folgen. Dazu zählen unter anderem Verfahrensfehler, rechtliche Anfechtungen und erhebliche finanzielle Mehrbelastungen.
Unser Rat?
Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung, lassen Sie sich professionell begleiten und führen Sie den Dialog mit Ihren Mitarbeitenden auf Augenhöhe. Wir unterstützen Sie dabei gerne – rechtlich fundiert, erfahren und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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